Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz kritisiert in seinem Jahresbericht 2024 erhebliche Mängel beim Rückbau von Windenergieanlagen.
Zentrale Probleme sind fehlende einheitliche Vorgaben, unzureichende finanzielle Absicherungen und eine mangelhafte behördliche Überwachung. In vielen Fällen ist nicht klar geregelt, welche Anlagenteile vollständig entfernt werden müssen. Zudem sind die Sicherheitsleistungen der Betreiber oft zu niedrig angesetzt – allein bei geprüften Anlagen fehlen Absicherungen in zweistelliger Millionenhöhe.
Auch bei älteren Anlagen besteht ein erhebliches Risiko, da Rückbauverpflichtungen teilweise gar nicht oder nur unzureichend festgelegt wurden. Gleichzeitig zeigt sich, dass Stilllegungen und Rückbaumaßnahmen häufig nicht korrekt dokumentiert oder kontrolliert werden.
Fazit: Ohne klare Regeln und ausreichende finanzielle Sicherheiten besteht die Gefahr, dass Rückbaukosten auf die öffentliche Hand und damit auf die Allgemeinheit übergehen.
