Sittenwidrige Pachtverträge? – Ein Aspekt, den Entscheidungsträger nicht außer Acht lassen sollten

Ein aktueller Vortrag von Prof. Dr. Andreas Schulte beleuchtet die Frage, ob besonders hoch vergütete Pachtverträge für Windkraftanlagen unter bestimmten Umständen gegen § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) verstoßen könnten. Der Vortrag zeigt, dass auch die zivilrechtliche Seite solcher Projekte sorgfältig geprüft werden sollte.

Gerade kommunale Mandatsträger und andere Entscheidungsträger tragen eine besondere Verantwortung. Wer heute über Windenergieprojekte entscheidet, sollte sich nicht allein auf wirtschaftliche Versprechen verlassen, sondern alle rechtlichen Risiken – vom Natur- und Artenschutz bis hin zu möglichen zivilrechtlichen Fragestellungen – umfassend bewerten.

Denn sollten Gerichte künftig einzelne Vertragsgestaltungen oder Genehmigungen anders beurteilen als heute angenommen, können daraus erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen für die Beteiligten entstehen. Eine sorgfältige Prüfung und eine fundierte Entscheidungsgrundlage sind daher unerlässlich.

Den Vortrag finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=uoNIln-0KAM

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