CDU - Gordon Schnieder

Sehr geehrter Herr Dr. Cleven,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben und für Ihre Fragen und Ihr Interesse –
insbesondere auch im Hinblick auf die Energieversorgung in unserer
Region. Dieses Thema bewegt viele Menschen in der Vulkaneifel, und ich
halte den offenen Austausch hierzu für sehr wichtig. 

Für uns als CDU ist klar: Die Energiewende wird nur mit einem
ausgewogenen Energiemix gelingen. Sie allein auf Windkraft zu stützen,
greift aus unserer Sicht zu kurz. Vielmehr braucht es kluge, praktikable
Lösungen, die sowohl Versorgungssicherheit gewährleisten als auch auf
die Akzeptanz der Bevölkerung bauen.

Gerne bleiben wir im Gespräch und auch der räumlich zuständige Bürgermeister 
Herr Scheppe wird mich kontinuierlich informieren. 

Nochmals herzlichen Dank und 

mit freundlichen Grüßen,
Ihr

Gordon Schnieder MdL


ÖDP - Vanessa Meyer

Sehr geehrter Herr Cleven,

Ich bedanke mich bei dem Verein Erhaltet unseren Hinterbüsch e.V. für die Zusendung des Fragenkataloges zu meiner Kandidatur und zu den Positionen der ÖDP.

Wie unser Kreisvorsitzender Dieter Ille Ihnen bereits dargestellt hat, ist es auch mir nicht möglich, in Anbetracht der kurzen Frist bis zum Wahltag, Ihnen einen themengerechten – ausführlichen – Antwortenkatalog bereitzustellen. Dennoch möchte ich mich in einer Kurzform zu dem Thema positionieren, so dass Sie die ÖDP zumindest einordnen können:

Die ÖDP ist im Jahr 1982 aus dem Entstehungsprozess der Grünen hervorgegangen und ist seitdem in einem besonderen Maße dem Natur-, Arten- und Umweltschutz verpflichtet. Aus diesem Grund tragen wir auch den Namenszusatz „Die Naturschutzpartei“. In einer Auseinandersetzung mit der politischen Konkurrenz und bei der Entscheidungsfindung ist uns eine sachliche und wissenschaftliche Argumentation besonders wichtig. Dadurch ist es uns oft auch möglich, Menschen mit ursprünglich anderer Meinung zu überzeugen. Wir sehen darin eine besondere Stärke unserer Partei, da nur so Mehrheiten für gute Lösungen in einer Demokratie gefunden werden können. Das unterscheidet uns von anderen Parteien, die teilweise sogar ideologiegetrieben argumentieren. Ein weiterer zentraler Unterschied zu anderen Parteien, und dies gilt für uns auch als Alleinstellungsmerkmal, ist die Ablehnung von Konzern- und Firmenspenden.
Auf kommunaler Ebene in Rheinland-Pfalz sind wir bereits in vielen Kreis- und Gemeinderäten vertreten. Im Speziellen sind wir im Vulkaneifel im Kreistag und in der Verbandsgemeinde Gerolstein vertreten. In der VG haben wir eine gemeinsame Fraktion mit „Sturm im Wald“.

Das größte Problem unserer Zeit ist das weltweite Artensterben. Es gilt ganz klar die Aussage: Der Klimawandel ist eine Herausforderung, das Artensterben eine Existenzfrage. Der aktuellen Gesetzgebung mangelt es an konsequenten Linien im Natur- und Artenschutz auf allen Ebenen, damit auch bei der Planung von Windenergieprojekten. Auf Landesebene fordert die ÖDP eine grundlegende Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes, denn viele notwendige Regelungen fehlen, damit unsere Lebensgrundlage langfristig (versuchen) zu erhalten. Beispielsweise gibt es keine Schutzbestimmungen zur Lichtverschmutzung und angesichts des drohenden Aussterbens des Moselapollofalters keine effektiven Schutzmaßnahmen vor schädigende Pestizideinsätzen in Naturschutzgebieten. Wir benötigen eine bessere Kontrolle zu den Entwicklungen in bereits geschützten Gebieten und eine konsequente Anwendung der Schutzbestimmungen, damit auch die Ahndung bei Verstößen.

 

1. Wie gehen Sie mit der derzeit unzureichenden Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes bei der Planung vieler Windenergieprojekte nahe oder in ökologisch sensiblen Gebieten um, was dem EU-Naturschutzrecht widerspricht?

Der Ausbau regenerativer Energie ist ein wichtiger Baustein der dringend notwendigen Energiewende. Wichtig ist hier allerdings, dass Klimaschutz nicht gegen Natur- und Artenschutz ausgespielt werden. Meiner Meinung nach kann ein nachhaltiger Ausbau nur dann gelingen, wenn alle Aspekte konsequent in der Entscheidungsfindung bedacht werden. Beim Windenergieausbau auf Bundesebene ist der Schutz von Natur und Arten zuletzt spürbar zurückgegangen. Das von den Grünen in der Ampelkoalition initiierte Windenergieflächenbedarfsgesetz hat dazu geführt, dass artenschutzrechtliche Prüfungen nicht mehr durchgeführt werden mussten. Leider hat dies Signalwirkung über die Windenergie hinaus: Immer häufiger werden auch in anderen Planungen Umweltprüfungen unter dem Motto „Beschleunigung“ verkürzt. Das sehe ich kritisch, weil so wichtige Schutzstandards verloren gehen. Das Problem liegt in der Art, wie Windenergie geplant und genehmigt wird. Politischer Zeitdruck oder ehrgeizige Ausbauziele dürfen nicht dazu führen, dass ökologische Mindeststandards unterlaufen werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Natur- und Artenschutzprüfungen wieder mit der nötigen fachlichen Tiefe durchgeführt werden, sensible Gebiete konsequent als Ausschlussflächen ausgewiesen werden und Beschleunigung nicht pauschal mit Deregulierung gleichgesetzt wird. Der Ausbau sollte gezielt dort stattfinden, wo er wirklich naturverträglich ist. Die Energiewende muss so gestaltet werden, dass sie Klima- und Naturschutz in Einklang bringt – ohne neue ökologische Schäden zu verursachen.

2. Wie rechtfertigen Sie die Gesetzesänderungen, die Umweltverträglichkeitsprüfungen in Bezug auf den Windkraftausbau vereinfachen oder gar umgehen, sodass negative Auswirkungen auf Natur und Mensch weitreichend außer Acht gelassen werden? Verstößt diese Vorgehensweise nicht gegen das Vorsorgeprinzip?

Die Einschränkung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ist nicht zu rechtfertigen. Angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes ist es zwar nachvollziehbar, dass politische Entscheidungsträger hier Handlungsdruck sehen, allerdings halte ich es für problematisch, wenn eine Verfahrensbeschleunigung dazu führt, dass Prüfstandards substanziell abgesenkt oder gar umgangen werden. Wenn Umweltverträglichkeitsprüfungen verkürzt oder qualitativ abgesenkt werden, besteht die Gefahr, dass das Vorsorgeprinzip in ihrer Wirkung abgeschwächt wird. vDie Beschleunigung von Verfahren ist insbesondere dann problematisch, wenn sie mit einer Absenkung von Umweltstandards einhergeht. Hier kann tatsächlich ein Spannungsverhältnis zum Vorsorgeprinzip entstehen, da mögliche negative Auswirkungen auf Natur und Mensch nicht mehr ausreichend geprüft werden. Ich halte es deshalb für notwendig, dass Vereinfachungen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität gehen. Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen weiterhin sicherstellen, dass sensible Ökosysteme geschützt, Gesundheitsrisiken minimiert und langfristige Schäden vermieden werden.

3. Wie steht es um die nachhaltige Raumentwicklung, wenn beim Ausbau der Windkraft der vLandschaftsschutz bei Windvorrangflächen kaum noch von Bedeutung ist, da diese oft ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden?

Zu wirtschaftliche Kriterien im weiteren Sinne gehören auch der Hochwasserschutz, Katastrophenschutz, Tourismus, Trinkwasserschutz usw. Kurzfristige finanzielle Vorteile können eine Rolle spielen, aber sie sollten nicht dominieren. Vielmehr braucht es eine integrierte Planung, die ökologische, soziale und ästhetische Aspekte und das Gemeinwohl  leichwertig miteinbezieht. Dazu gehören klare Ausschlussgebiete für besonders schützenswerte Landschaften, eine sorgfältige Standortwahl, Bündelung von Anlagen zur Vermeidung von Zersiedelung sowie transparente Beteiligungsverfahren. Wenn Landschaftsschutz bei der Ausweisung von Windvorrangflächen tatsächlich an Bedeutung verliert, ist das ein Warnsignal. Dann ist nämlich eine nachhaltige Raumentwicklung gefährdet, weil sie ihren integrativen Anspruch nicht mehr erfüllt. Das Ziel sollte daher sein, den Windenergieausbau so zu steuern, dass er nicht nur effizient, sondern auch landschaftsverträglich und gesellschaftlich tragfähig erfolgt.

4. Wie möchten Sie die intransparente und zur kurze Beteiligung der Bürger beim Ausbau der Windkraft in heimatnahen Gebieten und die damit einhergehende Vertrauenskrise bewältigen?

Die ÖDP setzt sich für mehr Bürgerbeteiligung und stärkere Instrumente der direkten Demokratie ein. Das heißt konkret auch, dass Vorhaben offen zur sachlichen Diskussion stehen müssen und vorgetragene Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in weiteren Schritten berücksichtigt werden müssen. Eine endgültige Entscheidung darf nicht über die Köpfe der betroffenen Menschen hinweg getroffen werden.

5. Wie rechtfertigen Sie die Rodung und dauerhafte Zerstörung komplexer Waldökosysteme für Windparks, wo doch Waldstandorte in Bezug auf Biodiversität sowie Klima-, Boden- und Trinkwasserschutz bekanntlich eine besonders bedeutende Rolle zukommt?

Aufforstung an anderer Stelle kann ein bestehendes Waldökosystem keinesfalls ersetzen, da dieses Jahrhunderte für seine Entstehung benötigt. Wälder und gesunde Böden sowie insbesondere Moore sind die wichtigsten CO2-Senken an Land im globalen Kohlenstoffkreislauf. Daher ist die Rodung und dauerhafte Zerstörung nicht zu recht- fertigen, denn, wie Sie selbst schreiben, kann Aufforstung an anderer Stelle keinen gleichwertigen Beitrag für die Gegenwart und nahe Zukunft leisten. Die natürlichen Prozesse, die Böden, Wälder und Moore langfristig stabilisieren, lassen sich nicht einfach verlagern oder ersetzen – ihre Bedeutung ist unverzichtbar für Klima, Hochwasserschutz und Biodiversität. Besonders alte, ökologisch wertvolle oder strukturreiche Wälder haben über Jahrzehnte komplexe Ökosysteme ausgebildet, die kurzfristig durch Aufforstungen nicht reproduziert werden können. Wälder sind oft auch besonders wirksam im Hochwasserschutz: Ihre Vegetation hält Regenwasser zurück, reduziert Oberflächenabfluss und stabilisiert Böden an Hängen. Werden solche Wälder gerodet, können Folgen wie erhöhte Hochwassergefahr, Erosion und Verschlechterung der Wasserqualität die Region unmittelbar betreffen. Daher müssen besonders schützenswerte Waldflächen grundsätzlich von Eingriffen freigehalten werden. Allenfalls bereits beeinträchtigte oder intensiv genutzte Flächen könnten u.U. für Windenergieprojekte in Betracht gezogen werden – jedoch nur unter sehr strengen ökologischen Auflagen. Dazu gehören eine sorgfältige Standortwahl, die Minimierung des Flächenverbrauchs, die Sicherstellung des Artenschutzes und die Integration von Hochwasser- und Katastrophenschutzmaßnahmen in die Planung. Jede Entscheidung über einen Eingriff muss transparent, nachvollziehbar und wissenschaftlich fundiert getroffen werden, um langfristige Schäden für Natur, Klima und die Sicherheit der Bevölkerung zu vermeiden. Unterm Strich gilt: Der Klimaschutz rechtfertigt nicht automatisch jeden Eingriff. Eine verantwortungsvolle Energiewende muss so gestaltet werden, dass unsere natürliche Lebensgrundlage nicht irreversibel beschädigt. Wälder sind dabei ein besonders schützenswert, da sich ihr Verlust nicht einfach kompensieren lässt – der Verlust muss vermieden werden.

6. Nachgewiesen ist, dass Windparks, die in naturnahen Erholungslandschaften errichtet werden, im Naturtourismus Einbußen nach sich ziehen. Wie möchten Sie auf diese Problematik zugehen?

Für mich ist entscheidend, dass mögliche wirtschaftliche Einbußen in sensiblen Regionen nicht einfach heruntergespielt werden. Nachhaltige Regionalentwicklung bedeutet auch, wichtige Standbeine wie den Naturtourismus ernst zu nehmen. Werden Windenergieprojekte in besonders schützenswerten Erholungsräumen geplant, muss sorgfältig abgewogen werden, wie energiepolitische Ziele mit den Interessen der regionalen Wirtschaft in Einklang gebracht werden können. Dabei ist es wichtig, dass betroffene Regionen frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Kommunen, Naturschutzverbände und touristische Akteure kennen ihre Landschaften oft am besten und können einschätzen, welche Bereiche besonders sensibel sind. Transparente Beteiligungsverfahren schaffen die Grundlage für Lösungen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind, und erhöhen die Akzeptanz vor Ort. Wenn Eingriffe bereits erfolgt sind, müssen Strategien zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen entwickelt werden. Dazu gehören regionale Wertschöpfung, Beteiligungsmodelle für die Bevölkerung oder die gezielte Weiterentwicklung touristischer Angebote. Auch eine gestalterisch sensiblere Planung, die Landschaftsbild und Erholungspotenziale berücksichtigt, kann dazu beitragen, die Auswirkungen abzumildern und die Balance zwischen Energiewende und Regionalentwicklung zu wahren.

7. Wird die Naturlandschaft der Heimat vertechnisiert, wie es derzeit durch die Planung und Errichtung von Windindustrieanlagen im Wald der Fall ist, kann dies, sowohl psychologischen Studien als auch der eigenen Erfahrung zufolge, zu emotionaler Entfremdung führen und sich nachteilig auf die Lebensqualität auswirken. Wird diese Problematik in zukünftigen Planungen eine Rolle spielen?

Wenn (vertraute) Naturräume durch technische Infrastrukturen wie zum Beispiel Windenergieanlagen stark verändert werden, kann das bei Menschen tatsächlich Gefühle von Entfremdung, Verlust oder Beeinträchtigung der Lebensqualität auslösen. Dies sollte in Planungsprozessen ernst genommen werden. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass diese Auswirkungen bislang oft nur indirekt oder unzureichend in formalen Verfahren berücksichtigt werden. Klassische Prüfungen konzentrieren sich vor allem auf messbare Faktoren wie Lärm, Schattenwurf oder Eingriffe in Natur und Arten. Subjektive Wahrnehmungen, Ästhetik oder emotionale Bindungen an Landschaften sind schwerer zu quantifizieren und haben deshalb in der Praxis häufig ein geringeres Gewicht. Meiner Ansicht nach muss bei Planungen die Perspektive der Menschen deutlich stärker berücksichtigt werden. Neben den technischen Anforderungen sollten auch landschaftliche und soziale Aspekte einbezogen werden – zum Beispiel durch frühzeitige Bürgerbeteiligung, transparente Abwägungen und eine sorgfältige, sensible Standortwahl. Besonders schützenswerte Landschaften, wie Kulturlandschaften oder viel genutzte Erholungsgebiete, sollten frühzeitig erkannt und entweder geschützt oder zumindest besonders vorsichtig behandelt werden. Auch eine Bündelung von Anlagen statt einer gleichmäßigen Verteilung kann helfen, die Wahrnehmung von „Vertechnisierung“ zu reduzieren. Wichtig ist außerdem, dass unterschiedliche Sichtweisen anerkannt werden: Manche Menschen sehen Windkraftanlagen als Belastung, andere als sichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Eine offene und frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung hilft, Konflikte zu verstehen und tragfähige Lösungen zu finden.

8. Durch den Ausbau der Windkraft in ökologisch sensiblen Gebieten werden derzeit Natur- und Klimaschutz zu Gegenspielern gemacht. Die Artenkrise gegenüber der Klimakrise zu vernachlässigen, ist der Wissenschaft zufolge ein schwerwiegender Fehler. Die Krisen sollten bei der Suche nach Lösungen gleichwertig behandelt werden. Wie möchten Sie mit dieser Problematik umgehen?


An dieser Stelle möchte ich die namenhafte Biodiversitätsforscherin Prof. Böhning-Gaese zitieren: „Der Klimawandel bestimmt, wie wir als Menschheit in Zukunft leben, das Artensterben, ob wir auf der Erde überleben.”

9. Die Bürgerbefragung im Rahmen des Kreisentwicklungskonzepts […]. Wie werden Sie als zukünftiger Vertreter der Bevölkerung der Vulkaneifel dazu beitragen, dass dieser Volkswille im Landkreis gebührend berücksichtigt und umgesetzt wird?

Die ÖDP ist bereits im Kreistag vertreten, wenn auch derzeit noch nicht in Fraktionsstärke. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass im Fragebogen Natur- und Artenschutz sowie Klimaschutz als eigenständige, voneinander zu unterscheidende Themenbereiche behandelt werden. Darüber hinaus haben wir in Gesprächen mit potenziellen Teilnehmern und Gleichgesinnten darauf hingewirkt, dass der Fragebogen durch ergänzende Kommentare differenziert beantwortet wird, um der Komplexität beider Themen gerecht zu werden.

10. Wie stehen Sie angesichts dieser Umfrageergebnisse zu den weitergehenden Planungen im Landkreis Vulkaneifel, immer noch mehr Landschafts- und Naturzerstörung durch Windindustrieanlagen in Naturräumen und im Wald voranzutreiben?

Bereits vor Jahrzehnten wurden in der Oberen Kyll gezielt Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen, während andere Gebiete bewusst freigehalten wurden, damit sich Natur und Arten ungestört entwickeln können. Diese Planung war auch aus Sicht des Artenschutzes sinnvoll, da sie Zugtieren wie Vögeln und Fledermäusen wichtige Korridore ließ. Das Bundesamt für Naturschutz hat gerade in diesen Bereichen der Eifel einen besonders schützenswerten Hotspot der Artenvielfalt identifiziert und empfiehlt, diese Gebiete von Windkraftanlagen freizuhalten. Die aktuellen Planungen auf Landes- und Regionalebene haben sich jedoch nicht an diesen fachlichen Empfehlungen orientiert. Vor diesem Hintergrund zeigen die Umfrageergebnisse deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger den Schutz von Landschaft, Natur und Erholungsräumen hoch bewerten. Die Energiewende darf nicht auf Kosten ökologisch besonders wertvoller Flächen und der Lebensqualität vor Ort umgesetzt werden.

11. Wie verträgt sich (Argumente?) der Bau von WEA in Wäldern/Natur- und Landschaftsschutzgebieten mit dem dort vereinbarten Naturschutz?

Gar nicht. Die Argumente können Sie meinen anderen Antworten entnehmen.

12. Wie stehen Sie zu der aktuellen in Deutschland subventionsgesteuerten Energieerzeugung?

Unserer Auffassung nach sollten Subventionen lediglich als Anschub für dringend notwendige Entwicklungen dienen. Maßnahmen, die sich selbst nach Jahrzehnten wirtschaftlich nicht tragen, durch dauerhafte Förderungen künstlich am Leben erhalten zu wollen, halten wir für ineffizient und nicht sinnvoll.

13. Wer sichert die Ertragszusagen der WEA-Projektierer im Fall von Subventionsstreichungen/Insolvenzen ab? 

Es gibt keine automatische oder öffentliche Absicherung für die Ertragszusagen von WEA-Projektierern, falls Subventionen gestrichen oder Unternehmen insolvent werden. Die Risiken tragen in der Regel die Investoren und Betreiber selbst. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die prognostizierten Energieerträge von WEA häufig zu optimistisch angesetzt werden. Zum einen werden in vielen Fällen die tatsächlichen technischen Rahmenbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt: Leitungskapazitäten sind begrenzt, was zu Abregelungen führt – also zu Phasen, in denen Anlagen nicht vollständig einspeisen können, obwohl sie theoretisch Strom erzeugen könnten. Zum anderen führen zwingend notwendige Abschaltzeiten zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen oder anderen geschützten Arten zu einer Reduktion der Produktion. Insgesamt bedeutet dies, dass die tatsächlichen Erträge oft deutlich unter den ursprünglichen Prognosen liegen. Subventionsabhängige Geschäftsmodelle sind daher besonders anfällig und ein Ausfall von Fördermitteln oder eine Insolvenz kann schnell zu wirtschaftlichen Problemen führen. Eine verbindliche staatliche Absicherung gibt es hierfür nicht, sodass sowohl ökologische als auch ökonomische Risiken eng miteinander verknüpft sind und sorgfältig bei der Planung und Finanzierung berücksichtigt werden müssen.

14. Was passiert mit aus evtl. wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr betriebenen WEA?

Windenergieanlagen, die aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr betrieben werden, werden in der Regel rückgebaut. Das umfasst den Abbau von Rotorblättern, Türmen, Fundamenten und der elektrischen Infrastruktur. Ziel ist es, die Flächen so weit wie möglich in einen naturnahen oder vorherigen Zustand zurückzuführen. In der Praxis gibt es jedoch mehrere Herausforderungen: Zum einen sind die Kosten für Rückbau und Entsorgung erheblich, insbesondere für Rotorblätter aus Verbundmaterialien, die bislang nicht recyclingfähig sind; derzeit gibt es dafür nicht einmal ein schlüssiges Entsorgungskonzept (im Widerspruch zum Kreislaufwirtschaftsgesetz). Zum anderen kommt es häufig zu Verzögerungen oder unvollständigem Rückbau, da Betreiber in Insolvenz geraten oder Rücklagen für die Entsorgung nicht ausreichend gebildet wurden. Hinzu kommt, dass nicht jede Fläche automatisch wieder ökologisch aufgewertet wird. Fundamente, Zuwegungen und Kabeltrassen können über Jahrzehnte bestehen bleiben, was die Landschaft und Lebensräume weiterhin beeinflusst. Aus ökologischer Sicht ist daher wichtig, dass bei der Genehmigung von WEA bereits klare Rückbauverpflichtungen und finanzielle Rückstellungen festgelegt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass stillgelegte Anlagen nicht zu langfristigen Belastungen für Natur, Landschaft und Boden werden.

15. Wie ist es möglich, die wunderbare Natur und den Tourismus als wirtschaftliche Basis der Eifel hochzuladen und gleichzeitig deren Zerstörung voranzutreiben?

Es ist kaum nachvollziehbar, wie gleichzeitig von „Naturtourismus“ als wirtschaftlichem Potenzial gesprochen und gleichzeitig Planungen vorangetrieben werden, die Landschaft, Artenvielfalt und Erholungsräume nachhaltig beeinträchtigen. Wer wirtschaftlichen Nutzen aus Tourismus ziehen möchte, muss den Wert ungestörter Natur anerkennen und als Planungsgrundlage ernst nehmen. Aus meiner Sicht ist daher ein integrierter Ansatz notwendig: Windenergie sollte vorrangig dort ausgebaut werden, wo ökologische Konflikte minimal sind, während besonders schützenswerte Landschaften, touristische Kernregionen und Naturkorridore konsequent freigehalten werden. Nur so lässt sich eine Balance zwischen Klimaschutz, Natur- und Artenschutz sowie wirtschaftlicher Nutzung durch Tourismus erreichen.

16. Das Ziel des Landes ist es […]. Warum glauben Sie, dass es eine Deckung von Energieverbrauch und Energiegewinnung aus Windkraft und Freiflächenfotovoltaik geben kann. Warum glauben Sie, dass bei der Erreichung dieses Ziels ein weiterer Hunger nach Energie nicht mehr gegeben sein wird. Was aber, wenn doch (Stichwort: Jevons‘ Paradox)?

Windkraft und Freiflächenphotovoltaik könnten einen Großteil des Energiebedarfs decken, wenn Ausbau, Speicher und Netze intelligent kombiniert würden. Noch immer können wir beispielsweise die Energie aus den Sommermonaten nicht zuverlässig in den Winter retten – dafür brauchen wir neue, leistungsfähige Speichertechniken. Gleichzeitig müssen wir unsere Gesellschaft überzeugen, sparsamer und effizienter mit Energie umzugehen, statt Strom für unnötige Anwendungen wie Endlosstreaming oder nächtliche Festbeleuchtung zu verschwenden. Dezentrale Netze sind zudem notwendig, um die Versorgung resilient und krisenfest zu machen. Nur diese Kombination aus Ausbau, Speicher, Netzgestaltung und gesellschaftliches Umdenken kann verhindern, dass das Jevons‘ Paradox den Energieverbrauch wieder steigen lässt.

17. Wie stellen Sie sich die Vulkaneifel im Jahre 2030, 2040 und 2050 vor?

Leider können wir nicht in die Zukunft schauen, aber ich hoffe, dass wir selbst im Jahr 2050 noch 9 eine intakte Natur haben und ein gesellschaftliches Umdenken in Bezug auf unsere Natur stattgefunden hat. So sehe ich die Vulkaneifel als eine klimaneutrale, resiliente Region, in der Energieinfrastruktur, Natur und Lebensqualität Hand in Hand gehen. Wälder, Wiesen und Flüsse sind erhalten, seltene Arten gedeihen und die Region bleibt ein Ort, an dem Menschen gerne leben und Besucher die Schönheit der Eifel erleben können. Ich hoffe, dass das mehr als nur ein Wunschdenken ist …

18. Jede einzelne Windanlage erfordert […]. Wieviel Tonnen CO2-Einsparung entsprechen somit Ihrer Meinung nach einem Hektar zerstörtem Tropenwald, einem Meter Grundwasserabsenkung oder auch das Leben eines Bauernkindes?

Ihre Frage verweist auf eine ethische Problematik, da es sich nicht einfach in Zahlen ausdrücken lässt. Klimaschutz darf nicht zu Lasten anderer Menschen und Ökosysteme geschehen. Wer die Energiewende vorantreibt, muss deshalb global denken. Rohstoffabbau, Lieferketten und soziale Gerechtigkeit müssen in die Bewertung einbezogen werden. Andernfalls droht, dass wir die Umweltprobleme lediglich verlagern, statt sie wirklich zu lösen. Für mich bedeutet das, dass wir eine Energiewende brauchen, die regional, ökologisch und sozial ausgewogen ist. Ausbauziele dürfen nicht über den Schutz von Menschenrechten und Natur im globalen Süden gestellt werden. Effizienz, Recycling, Ersatzmaterialien und eine Reduktion des Energieverbrauchs müssen parallel zur Windkraftentwicklung vorangetrieben werden, sonst bleibt die Wende moralisch und ökologisch problematisch.

19. Die Physik sagt „Energiewende durch Windkraft ist physikalisch unmöglich“. Glauben Sie der Physik?

Wenn ja, wird sich Ihre Politik daran orientieren? Wenn nein, was glauben Sie? Wir – die ÖDP – respektieren die physikalischen Grenzen der Energiewende. Windkraft ist wetterabhängig, fluktuierend und kann den Energiebedarf eines Landes allein nicht kontinuierlich decken. Das lässt sich aktuell nicht wegdiskutieren. Deshalb setzen wir auf eine ganzheitliche, realistische Energiepolitik: Ausbau regenerativer Energien nur dort, wo es ökologisch vertretbar ist, kombiniert mit Speichern, Effizienzmaßnahmen und Verbrauchsreduktion. Windkraft kann ein Baustein sein, aber sie darf nicht als Allheilmittel betrachtet werden. Politik muss sich an den physikalischen Gegebenheiten orientieren, sonst drohen Versorgungslücken, unnötige Kosten und ökologische Belastungen. 10 Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle auf die Vorträge des Biogeophysikers Prof. Axel Kleidon (auch im Internet abrufbar) verweisen.

20. Wo soll in Ihrer politischen Arbeit Ethik als Grundlage Ihres Tuns zum Ausdruck kommen? Was ist Ihre ethische Grundlage?

Hier verweise ich auf die ÖDP-Leitlinie aus unserem Grundsatzprogramm: „Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Menschen auf diesem Planeten und an die zukünftigen Generationen. Darüber hinaus sind wir uns bewusst, dass wir in die belebte und unbelebte Natur um uns herum eingebettet sind und für sie Verantwortung haben.“

21. Wieviel Euro empfehlen Sie den Gemeinden pro Windrad anzusparen für den Rückbau? Von welchem Geldtopf?

Nach unserer Auffassung muss für jede Windenergieanlage von Anfang an Rücklagen für den vollständigen Rückbau gebildet werden. Die genaue Summe hängt von Größe, Standort und technischer Ausstattung der Anlage ab. Diese Mittel sollten nicht aus allgemeinen Gemeindefinanzen stammen, sondern von den Betreibern der Windkraftanlagen in einen gesetzlich gesicherten Rückbaufonds eingezahlt werden, bevor die Anlage in Betrieb geht. So wird sichergestellt, dass im Falle von Insolvenz, Betreiberwechsel oder Projektstilllegung genügend finanzielle Mittel für den Rückbau vorhanden sind, ohne dass die Gemeinden oder Steuerzahler belastet werden.

22. Wer genau bezahlt die Gerichtskosten, wenn eine Gemeinde einen Windenergie-Projektierer verklagen will wegen Nichterfüllung von Teilen des Vertrags? Wieviel Prozent der Kosten trägt das Land? Bis zu welcher Höchstsumme?

Meines Wissens gibt es in diesen Fällen keine finanziellen Hilfen für die Gemeinden.

23. Wer garantiert den Ortsgemeinden und anderen Landeigentümern auf welche Weise die Pacht und die Gewinnbeteiligung an einer Windenergieanlage, falls diese politisch nicht mehr gewünscht werden sollte oder nicht mehr gebraucht würde?

Eine absolute Garantie, dass Pachtzahlungen oder Gewinnbeteiligungen für Gemeinden und Landeigentümer dauerhaft gesichert sind, gibt es nicht – insbesondere dann, wenn politisch neue Weichen gestellt werden oder Anlagen stillgelegt werden. Solche Ansprüche können nur verbindlich durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Betreibern und Eigentümern abgesichert werden. Grundsätzlich sollten wirtschaftliche Beteiligungen so gestaltet sein, dass sie möglichst langfristig und unabhängig von politischen Änderungen oder der wirtschaftlichen Lage des Betreibers gesichert sind. Darüber hinaus sollten Gemeinden und Eigentümer darauf achten, dass Rückbau- und Versicherungsregelungen klar vertraglich festgehalten werden, um sicherzustellen, dass die Windkraftanlage keine langfristigen Risiken für die Kommune oder die Natur vor Ort mit sich bringt.

24. Wie genau werden Sie als Land RLP dafür sorgen, dass unser Naherholungsgebiet Eifel nicht für Windenergie von riesigen Transporttrassen zerschnitten wird?

Die ÖDP setzt sich dafür ein, den Ausbau der regenerativen Energien naturverträglich und maßvoll zu gestalten. Die Eifel als wertvolles Naherholungsgebiet und Naturraum muss besonders geschützt werden und darf nicht durch überdimensionierte Windkraftanlagen und großflächige Stromtrassen zerschnitten werden. Ein zentraler Ansatzpunkt ist für uns die konsequente Steuerung über die Raumordnung. Windenergie darf nur dort ausgebaut werden, wo sie mit dem Schutz von Mensch und Natur vereinbar ist, während ökologisch sensible und für den Tourismus bedeutende Regionen wie die Eifel weitgehend freigehalten werden sollen. Ebenso lehnen wir eine Zerschneidung der Landschaft durch neue, großdimensionierte Transporttrassen ab. Stattdessen sollen bestehende Trassen gebündelt und – wo technisch sinnvoll – durch Erdverkabelung ergänzt werden. Bei der Stromversorgung plädieren wir ausdrücklich für ein redundantes dezentrales Netz. Das bedeutet, Energie möglichst regional zu erzeugen, zu speichern und zu verbrauchen. So können lange Transportwege reduziert und der Bedarf an neuen Trassen deutlich verringert werden. Bürgernahe Energieprojekte, kleinere Einheiten und eine stärkere Eigenversorgung vor Ort stehen für uns im Vordergrund, nicht zentralisierte Großstrukturen. Die Eifel soll den Menschen als Lebens- und Erholungsraum erhalten bleiben und nicht als Industriestandort für Energieerzeugung auf Kosten von Umwelt und Lebensqualität umfunktioniert werden.

25. Wie genau wollen die politischen Verantwortlichen garantieren, dass eine Windenergieanlage die Trinkwasserspeicher der Region in Grundwasser und Buntsandsteinuntergrund nicht verunreinigen?

Eine absolute Garantie, dass Windenergieanlagen keinerlei Risiko für Grundwasser und sensible geologische Schichten darstellen, kann es faktisch nicht geben. Genau deshalb fordern wir besonders strenge Vorsorge- und Schutzmaßnahmen. Konkret bedeutet das, dass Windenergieanlagen nicht in Wasserschutzgebieten oder deren sensiblen Einzugsbereichen errichtet werden dürfen. Gerade Regionen mit für die Trinkwassergewinnung bedeutenden Grundwasservorkommen müssen konsequent von Bebauung freigehalten werden. Darüber hinaus sind umfassende hydrogeologische Gutachten verpflichtend, bevor überhaupt eine Genehmigung in Betracht gezogen wird. Dabei sollten die möglichen Risiken durch den Bau der Fundamente, versiegelte Flächen, den Einsatz von Schadstoffen oder mögliche Unfälle realistisch eingeschätzt werden. Gleichzeitig gilt für uns das klare Vorsorgeprinzip: Wo Risiken für die Trinkwasserversorgung nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf keine Genehmigung erteilt werden. Der Schutz des Wassers hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen oder Ausbauzielen. Die politische Verantwortung besteht daher nicht darin, eine absolute Sicherheit zu versprechen, sondern darin, durch strenge Regeln, transparente Verfahren und klare Ausschlusskriterien das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren und sensible Gebiete konsequent zu schützen. Zur Information: Zur Zeit versuchen wir in der Verbandsgemeinde Gerolstein den Schutz von Grund- und Trinkwasser gegen die Interessen der Windenergielobby durchzusetzen. Auch im Bereich Soonwald wird von unseren Parteikollegen gegen den weiteren Windenergieausbau argumentiert (Kreisverband Rhein-Hunsrück).

26. Was genau wollen Sie tun, wenn dies doch einmal geschieht?

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Verunreinigung von Trinkwasserspeichern kommen, muss schnell, konsequent und ohne Kompromisse gehandelt werden. Der Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen hat dann oberste Priorität. Zunächst ist eine sofortige Stilllegung der betroffenen Windenergieanlage erforderlich, um weitere Schäden auszuschließen. Parallel dazu müssen umgehend Notfallmaßnahmen eingeleitet werden, etwa die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung durch alternative Quellen oder mobile Aufbereitungssysteme. Gleichzeitig braucht es eine lückenlose Ursachenanalyse durch unabhängige Gutachter, um genau zu klären, wie es zu der Verunreinigung kommen konnte. In solchen Fällen muss das Verursacherprinzip strikt gelten. Betreiber der Anlage müssen vollständig für alle entstandenen Schäden haften – von der Ertüchtigung der betroffenen Wasseraufbereitung bis hin zu möglichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Bevölkerung. Dafür fordern wir verpflichtende finanzielle Sicherheiten und Haftungsregelungen bereits im Genehmigungsverfahren, damit im Schadensfall sofort Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Kontrollen und gesetzlichen Vorgaben überprüft und gegebenenfalls verschärft werden, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Wenn sich zeigt, dass bestimmte Standorte ein grundsätzlich erhöhtes Risiko bergen, müssen dort dauerhaft strengere Ausschlusskriterien gelten.

27. Wie verhindert Ihre Fraktion, dass die Seltenen Erden in den Windkraftanlagen der Eifel aus chinesischer oder anderer Sklavenarbeit kommt, jetzt, wo das europäische Lieferkettengesetz nicht mehr ernsthaft greifen kann?

Unsere Probleme dürfen nicht auf Kosten anderer Erdteile „gelöst” werden. Wenn Rohstoffe wie Seltene Erden unter Zwangsarbeit oder ausbeuterischen Bedingungen gewonnen werden, ist das mit unseren Grundwerten nicht vereinbar – unabhängig davon, ob europäische Regelungen aktuell ausreichend greifen oder nicht. Wir fordern verbindliche und überprüfbare Herkunftsnachweise für alle kritischen Rohstoffe, die in Windenergieanlagen verbaut werden. Hersteller und Betreiber müssen offenlegen, woher ihre Materialien stammen und unter welchen Bedingungen sie gewonnen wurden. Ohne diese Transparenz darf es aus unserer Sicht keine Genehmigung geben. Ebenso müssen öffentliche Ausschreibungen und Förderprogramme strikt an soziale und ökologische Kriterien zu geknüpft werden. Unternehmen, die keine glaubwürdigen Nachweise über faire Lieferketten erbringen können, sollen von Projekten ausgeschlossen werden. Das Land kann hier über Vergabe- und Genehmigungspraxis durchaus Einfluss nehmen, auch wenn viele Regelungen auf Bundes- oder EU- Ebene liegen. Überdies setzen wir auf unabhängige Kontrollen und Zertifizierungssysteme, die nicht allein auf Selbstauskünften der Unternehmen beruhen. Gerade bei komplexen globalen Lieferketten braucht es externe Prüfmechanismen, um Missstände tatsächlich aufzudecken. Grundsätzlich muss die Abhängigkeit von problematischen Importen reduziert werden. Dazu gehört die Förderung von Recycling seltener Rohstoffe, die Entwicklung materialärmerer Technologien sowie der Aufbau alternativer, fairer Lieferketten. Neodym könnte beispielsweise auch durch Aufarbeitung von Industrieabfällen aus heimischen Deponien gewonnen werden. Wir müssen uns aber auch eingestehen, dass eine hundertprozentige Garantie in globalen Lieferketten schwer durchzusetzen ist. Politische Verantwortung heißt deshalb, Risiken so weit wie möglich zu minimieren, klare Ausschlusskriterien zu definieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren.

28. Wie verhindert Ihre Fraktion, dass die Flügel von Windkraftanlagen in der Eifel aus ecuadorianischem Balsaholz stammen, das dort in Monokulturen den Urwald vernichtet?

Wenn für Rotorblätter Balsaholz aus Ecuador verwendet wird und dort Regenwald durch Monokulturen verdrängt wird, ist das mit unserem Anspruch an eine wirklich nachhaltige Politik nicht vereinbar. Konkret setzen wir uns dafür ein, dass beim Bau von Windenergieanlagen verbindliche Nachhaltigkeits- und Herkunftsnachweise für alle eingesetzten Materialien vorgeschrieben werden. Betreiber und Hersteller müssen transparent darlegen, woher das verwendete Balsaholz stammt und unter welchen ökologischen Bedingungen es gewonnen wurde. Holz aus Raubbau, illegaler Abholzung oder ökologisch schädlichen Monokulturen darf nicht zum Einsatz kommen. Ohne glaubwürdige Zertifizierung und unabhängige Kontrolle darf eine Genehmigung aus unserer Sicht nicht erteilt werden. Darüber hinaus wollen wir öffentliche Ausschreibungen und Förderungen strikt an solche Kriterien knüpfen. Unternehmen, die keine sauberen Lieferketten nachweisen können, sollen von Projekten ausgeschlossen werden. So entsteht ein echter wirtschaftlicher Anreiz, auf nachhaltige Materialien umzusteigen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Einsatz von Alternativen. Es wird an Rotorblättern mit anderen Materialien oder an recyclingfähigen Lösungen geforscht. Wir hoffen auf positive Ergebnisse, sodass sich die Abhängigkeit von tropischem Balsaholz deutlich reduziert.

29. Wie erreicht Ihre Fraktion, dass beim Emissionshandel zusätzlich eingekaufte Verschmutzungsrechte nicht als Ausgleichszahlungen an umweltzerstörenden Großprojekte in aller Welt gehen?

Der Emissionshandel muss sicherstellen, dass er tatsächlich Emissionen reduziert und nicht durch fragwürdige Kompensationsprojekte ersetzt wird. Wenn Ausgleichszahlungen in Projekte fließen, die Umwelt zerstören oder lokale Gemeinschaften benachteiligen, widerspricht das dem eigentlichen Ziel des Klimaschutzes. Wir setzen uns dafür ein, dass Emissionsrechte deutlich stärker verknappt werden, sodass die Menschen ihre Emissionen tatsächlich vor Ort reduzieren müssen, anstatt Zertifikate in großem Umfang zuzukaufen. Der Zukauf von Verschmutzungsrechten soll nur noch sehr eingeschränkt möglich sein und darf kein Ersatz für reale Einsparungen sein. Dort, wo Ausgleichsmechanismen weiterhin genutzt werden müssen, sollten höchste Qualitätsstandards gelten: Projekte müssen nachweislich zusätzlich sein, also ohne die Finanzierung nicht realisiert werden, dürfen Ökosysteme nicht schädigen und müssen die Rechte der lokalen Bevölkerung respektieren. Zudem müssen sie unabhängig überprüft, langfristig überwacht und vollständig transparent dokumentiert werden. Auf Landesebene kann Rheinland-Pfalz den europäischen Emissionshandel zwar nicht allein verändern, aber es kann über Bundesratsinitiativen politischen Druck ausüben. Gleichzeitig sollte das Land bei eigenen Förderprogrammen und Beteiligungen ausschließlich Projekte unterstützen, die diese strengen Kriterien erfüllen.

Bestenfalls gelingt es auch, dass sich die ÖDP und der Verein Erhaltet des Hinterbüsch e.V. zu einem gemeinsamen Austausch nach der Landtagswahl zusammenfinden. Wir würden uns sehr freuen!

Mit besten Grüßen

Vanessa Meyer

FDP - Marco Weber

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. Cleven,

vielen Dank für die Zusendung Ihres sehr umfangreichen Fragenkatalogs. Da uns dieser leider erst wenige Tage vor der Landtagswahl erreichte, ist es uns leider nicht mehr möglich, auf diesen im gewohnten Umfang einzugehen. Da wir aber dennoch Ihnen gerne eine Rückmeldung geben möchten, dürfen wir auf folgende allgemeine Stellungnahme hinweisen:

Die Freien Demokraten stehen für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit Natur- und Artenschutz. Sinnvolle EU- und naturschutzrechtliche Vorgaben sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Gleichzeitig braucht es praxistaugliche und rechtssichere Verfahren, um Zielkonflikte zwischen Klimaschutz und Artenschutz aufzulösen. Pauschale Blockaden lehnen wir ab, setzen aber auf klare Kriterien und moderne Schutzkonzepte.

Die Freien Demokraten setzen sich für schnellere, aber weiterhin rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren ein. Vereinfachungen dienen der Beschleunigung, nicht der Abschaffung von Umweltstandards. Das Vorsorgeprinzip bleibt gewahrt, indem klare Prüfmaßstäbe und einheitliche Standards angewendet werden. Ziel ist es, Verfahren effizienter zu machen, ohne den Schutz von Mensch und Umwelt zu vernachlässigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marco Weber
Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz

Freie Wähler - Telefonisch

„Ich begrüße prinzipiell Bürgerinitiativen bzw. Vereine als Engagement von Bürgern. Von Windkraft weiß ich nicht viel, aber diese gehöre nicht in die Wälder.“